Gemeinde Egg


Die Ortsgeschichte unserer Gemeinde ist in verschiedenen Büchern festgehalten, welche unter «Publikationen» näher beschrieben sind. Aus diesen Werken wurde für die Gemeindebroschüre von Heinrich Müller eine Zusammenfassung erstellt, welche wir als Einstieg in die Geschichte der Gemeinde Egg und der damaligen Zeit nutzen.

Egg auf dem Weg in die Gegenwart

Als Egg zum Thurgau gehörte

Das Kloster St. Gallen war im 8. und 9. Jh. vor allem durch Schenkungen der Beata und ihres Sohnes Landbert reich geworden: Güter in Mönchaltorf, Bubikon, Dürnten, Hinwil und Bäretswil gehörten dazu. Von anderen Donatoren erhielt es Grundstücke in Kempten, Irgenhausen, Ringwil, Oetwil, Esslingen und Fischental. Auch ein gewisser Otto schenkte seinen ganzen Besitz in Eccha dem Kloster St. Gallen.

Die Urkunde vom 27. Januar 775, von der nachstehend eine Übersetzung aus dem Lateinischen wiedergegeben wird, ist gleichzeitig die erste urkundliche Erwähnung von Egg:

«In Gottes Namen ich Oto. Mein Wille fasst den dahin gehenden Entschluss, dass ich alle meine Güter dem Kloster des heiligen Gallus geben soll, was ich folgendermassen auch  getan, das heisst, dass ich im Gau Thurgau im Hof, der Egg heisst, ganz und gar alles, was ich dort zu haben sich erzeigt, samt Hütten, Häusern, Gebäuden, Eigenleuten, Viehhäuptern, Ländereien, Feldern, Wäldern, Wiesen, Wegen, Gewässern und Wasserläufen in die Herrschaft jenes Klosters und seiner Statthalter verschenke und übertrage, so dass diese vom heutigen Tag an in allem freie Gewalt haben sollen, damit zu machen, was sie wollen. Wenn aber jemand, was ich aber nicht glaube, dass es geschehe, wenn ich oder irgend eine opponierende Person, diese Urkunde ungültig zu machen versuchen würde, dann soll sie dem Fiskus eine Busse von 3 Goldunzen oder 5 Pfunden Silber zu zahlen gezwungen und dem Kloster den Betrag doppelt zu vergüten verpflichtet sein, und was sie anstrebt, soll keine Gültigkeit erlangen, sondern es soll dieser Brief auf alle Zeiten fest zu Recht bestehen laut stattgehabter Vereinbarung. Öffentlich geschehen im Hof Uster, in Gegenwart der Zeugen, welche hier genannt werden:

+ Oto + Wolvoltus + Winidharius + Ecghiahartus + Fridubertius + Waninctus + Tutotus  + Tattotus. Ich aber Wolto, Diakon, habe auf Verlangen des Oto im 4. Herrscherjahr des Frankenkönigs Karl dies geschrieben und unterschrieben. Ich notiere den Freitag an den 6. Kalender des Februar.»

Die Entstehung der Herrschaft Grüningen

Im 12. Jh. waren die Regensberger eines der mächtigsten Geschlechter in unserer Gegend. Das Kloster St. Gallen setzte sie zum Schutz seiner Güter und zur Ausübung der Gerichtsbarkeit als Vögte ein. Der Dinghof (Hof, wo das Jahrgericht abgehalten wird) Mönchaltorf und einzelne Güter in Egg gehörten auch zum regensbergischen Besitz. Die freien Leute, die im Schutz der Klostervögte standen, hatten ihr Zentrum in Binzikon. Auch in Hinteregg (früher Freienegg) lebten freie Bauern. Zuerst war also die Vogtei Grüningen kein fest umgrenztes Gebiet, sondern sie erstreckte sich auf einzelne Höfe und Weiler.

1229 war der Regensberger Lütold IV. Verwaltungsbeamter im Zürcher Oberland. 1253 übernahm Lütold V. die Dinghöfe Dürnten und Mönchaltorf vom Grafen Hartmann von Kyburg. Dazu gehörten auch die Kirchen von Egg und Dürnten und die Zehnten der ganzen Gegend. Nach der Eroberung der Gebiete um Zürich durch die Habsburger (1267/1268) ergaben sich die Regensberger, und Rudolf von Habsburg erhielt Stadt und Vogtei Grüningen mit den Höfen Mönchaltorf und Dürnten für 2000 Mark zu Lehen. Der Verkauf wurde 1284 beurkundet.

«Die Lebensweise war äusserst kärglich, die Hütten elend, Ernährung und Kleidung kümmerlich.» Auch die Abgaben plagten die Bauern. Vor allem unter König Rudolf und Herzog Albrecht wurde die Steuerschraube fast unerträglich angezogen. Die Steuern waren sehr hoch, für die Bauern eine schwere Last, heisst es im Urbar (Güterverzeichnis) doch oft «die lute mochten es nid erliden».

Egg wird zürcherisch (1408)

Die Stadt Zürich, durch Handel und Gewerbe bereichert, konnte es sich leisten, durch Geldsummen pfandweise Gebiete der Landschaft zu erwerben: die Herrschaft Greifensee mit See und umliegenden Höfen vom Grafen von Toggenburg im Jahre 1402 für 600 Gulden, die Feste Liebenberg mit der Mühle und dem Hof im Brand samt der Vogtei Männedorf von Ritter Hermann Gessler im Jahre 1405 für 600 Gulden und im Jahre 1408 von Wilhelm und Hermann Gessler für 8000 Gulden «das ampt Grüeningen», die Dinghöfe zu Stefi, zu Hunbrechtikon und zu Munchaltorff.

Zürich regierte mit seinen Beamten bis 1798 über die 22 kleinen Obervogteien und die 22 grösseren Landvogteien, zu denen auch die Herrschaft Grüningen gehörte. Die oberste Behörde in diesem sogenannten Stadtstaat war der Kleine Rat (2 abwechselnde Bürgermeister und 48 weitere Vorgesetzte). Er bildete zusammen mit 162 anderen Stadtherren den 212 Mitglieder zählenden Grossen Rat. Verordnungen der Regierung oder des Landvogtes mussten durch den Pfarrer von der Kanzel verlesen werden, weil es damals noch keine Gesetzbücher gab.

Meistens ging es in den Mandaten der Regierung um die Verbesserung der Sitten. So wandte sich ein Schreiben von 1782 gegen die «Branzhändler»: Es wurde festgehalten, «dass der Gebrauch gebrannter Wasser von aller Arth zu immer grösserem Übermass steigen und an villen Orthen, theils in schwelgerey ausarthen , theils zum allgemeinen Nahrungsmittel gemacht werden will». Deshalb verbot man das Hausieren mit Branntwein: Die Händler seien «auf der Stelle anzuhalten, Ihnen die mit sich führende Geschirr abzunehmen, und den darin befindtlichen Branz, seye es wenig oder viel, durch Ausgiessung dessen auf den Boden Unnütz zu machen».

Eine besondere Verordnung musste Landschreiber Uelrich zu Grüningen am 7. Juni 1785 für die Gemeinde Hinteregg verfassen, weil die «Unerfahrenheit hiziger junger Köpfen mancherley Zwistigkeiten und verdriessliche Auftritte» an Gemeindeversammlungen erregt hatten. Die Mandate eiferten auch gegen «unanständige Entblössungen» und das aufgekommene «Poudrieren und Kräusen der Haare». Das Tragen von «Ohrenbehänken» war bei 30 Pfund Busse verboten. Die «elende Hofart» machte der Obrigkeit schwer zu schaffen. «Perequen und falsche Haar» verbot sie, «es were dann, dass einer kein Haar pflanzen könnte». Den Männern war das «Tabacktrinken auf offenen Wegen und Strassen, in Sonderheit aber auf dem Kirchweg» verboten, und sie hatten sich des «Uebersitzens, auch danahen fliessenden gar unanständigen Johlens und Wüehlens gänzlich zu enthalten». Karten- und Würfelspiele und das Tanzen an Hochzeiten waren ebenfalls nicht gestattet.

Die Herrschaft der Vornehmsten

So hatte die Kirche den Gehorsam des Volkes zu überwachen, sie wurde zum Werkzeug des Staates. Man klammerte sich an Satzungen und Vorschriften, welche die harmlosesten Vergnügen einschränkten oder verboten.

Viele reiche Stadtzürcher brachten es fertig, allerlei Vorrechte zu erlangen. Dem Landvolk war der Zugang zu geistlichen und staatlichen Ämtern verschlossen. Alle 145 Pfarrstellen des Kantons waren von Stadtzürchern besetzt, alle hohen Amtsstellen im Besitz der regierenden Geschlechter. Der ländliche Bürger konnte es höchstens zum Untervogt oder Weibel bringen. Auch die militärische Weiterbildung war dem Landvolk verwehrt. Die ländlichen Arbeiter durften keine Ware in die Stadt liefern und gewisse Handwerke wie Kupferschmied, Weissgerber und Zinngiesser waren städtisches Monopol. Dies führte zu gefährlichen Spannungen. Im 18. Jh. war der Gegensatz zwischen Stadt und Land am grössten, weshalb das Gedankengut der französischen Revolution bei uns auf fruchtbaren Boden fiel.

Vom Jahre 1798 bis zum Jahr 1975

Nach dem Einmarsch der Franzosen in die Schweiz erklärte Bürgermeister Wyss an einer Versammlung des Grossen Rates: «Nicht nur gänzliche Amnestien müssen wir geben, sondern zu gleicher Zeit auch Freiheit des Handels, des Handwerks und Studierfreiheit, ohne das ist das Landvolk nicht befriedigt». Darauf erfolgte die Freilassung der Verurteilten im Stäfner Handel und die Rückgabe von Waffen und Kriegskostenanteilen, auch an Esslingen. Das Land wurde nach dem Grundsatz «Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit» als Einheitsstaat regiert. Damit waren die Vormachtstellung der städtischen Bürger und die Regierung der Land- und Obervögte zu Ende.

In den Distrikten regierten Unterstatthalter, die in jeder Gemeinde einen Agenten (Vertreter) hatten. Der elfköpfige Gemeinderat, die Munizipalität, hatte nicht allzu viel zu tun, weshalb sie bald «Unnützipalität» genannt wurde. Agent Jakob Hochstrasser im Bolger und Munizipalpräsident Hans Jakob Weber von Hinteregg teilten sich in der Macht des ehemaligen Untervogtes. Als weitere Munizipalitätsmitglieder amteten:

Kirchenpfleger Maurer, Lurwies

Leutnant Boller, Rotblatt

Kaspar Vollenweider, Egg

Konrad Bodmer, Esslingen

Schützenmeister Pfister, Halden

Johannes Boller, Egg

Seckelmeister Weber, Radrain

Ehegaumer Stiefel, Hinteregg

Geschworener Egolf, Neuhaus

Nach dem Einmarsch der französischen Truppen verflog die anfängliche Begeisterung auch in unserem Kanton rasch. Es begann eine Zeit der Verwirrung, Ausbeutung und Unterdrückung.

Noch nachdem die Franzosen unser Land im Sommer 1802 verlassen hatten, stritten sich Gegner und Anhänger der helvetischen Verfassung.

Napoleon trat als Vermittler zwischen den streitenden Parteien auf und diktierte den Schweizern das Grundgesetz der Meditation (1803-1813). Am 19. Februar 1803 übergab er den schweizerischen Vertretern die Meditations- oder Vermittlungsakte. Sie war der Anfang der modernen Kantonsverwaltung. 19 gleichberechtigte Kantone bildeten einen stärkeren Bund als vor der Helvetik. Unser Kanton bekam seine heutigen Grenzen. Er wurde in fünf Bezirke eingeteilt, nämlich Zürich, Horgen, Bülach, Winterthur und Uster.

(Anmerkung: Aktuell kennt der Kanton Zürich 12 Bezirke: Affoltern, Andelfingen, Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Hinwil, Horgen, Meilen, Pfäffikon, Uster, Winterthur und Zürich)

Anstelle der Munizipalität trat ein elfköpfiger Gemeinderat, dessen Mitglieder am 28. April 1805 auf sieben reduziert wurde. 1809 wurde Esslingen von Stäfa abgelöst und politisch mit Egg vereint.

Das Zürcher Volk hiess den Entwurf zum neuen Kantonsgesetz am 20. März 1831 mit überwältigendem Mehr gut. Die Annahme der Bundesverfassung von 1848 feierte man mit Glockengeläute und Freudenfeuern. In Egg hatten 425 Bürger Ja gestimmt, 32 waren dagegen. 1851 wurde die Geldwährung und 1876 die seither üblichen Masse und Gewichte eingeführt. Im gleichen Sinn wie die Zürcher Kantonsverfassung wurde im Jahre 1874 die Bundesverfassung revidiert. Mit der neuen Verfassung von 1831 war die Politische Gemeinde Trägerin der Gemeindeautonomie geworden, und die Zivilgemeinden verloren an Bedeutung. Egg war in sechs Zivilgemeinden aufgeteilt: Bad, Hinteregg, Egg, Hof, Lieburg und Esslingen. 1884 befassten sie sich erstmals mit dem Gedanken eines Zusammenschlusses mit der politischen Gemeinde, wobei Hinteregg und Hof den Gedanken am 20. März, bzw. 3. Oktober 1886 in die Tat umsetzten. Hinteregg hatte schon 1872 an eine Aufhebung gedacht, «da ja die Zivilvorsteherschaft samt der Gemeine beinahe nichts zu thun habe als die Rechnung zu stellen». Die Zivilgemeinde Bad beschloss als nächste erst am 8. Mai 1921 ihre Auflösung, und im Jahre 1927 hob man auch die noch bestehenden Zivilgemeinden Egg, Esslingen und Lieburg auf und vereinigte sie mit der politischen Gemeinde. Esslingen und Lieburg konnten sich allerdings erst zu diesem Schritt entschliessen, als sich die politische Gemeinde verpflichtete, den Badeweiher in Esslingen fertig zu bauen.

Neueste Entwicklung

In den letzten Jahrzehnten hat die Bevölkerungsentwicklung auch vor Egg keinen Halt gemacht. Auf Grund der regen Bautätigkeit ist die Einwohnerzahl von knapp 5‘000 im Jahre 1970 auf derzeit 8440 Personen (Stand 1.1.2016) angestiegen. Die bevorzugte Lage der Gemeinde, mit der guten Anbindung an die Stadt Zürich und mit der reizvollen ländlichen Umgebung, machen Egg zu einer beliebten Wohngemeinde am Pfannenstiel. 

Hier wollen wir ansetzen um die Geschichte unserer Gemeinde fortzuschreiben…